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   BGH, 11.04.1997 - V ZR 286/95   

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https://dejure.org/1997,3445
BGH, 11.04.1997 - V ZR 286/95 (https://dejure.org/1997,3445)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1997 - V ZR 286/95 (https://dejure.org/1997,3445)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1997 - V ZR 286/95 (https://dejure.org/1997,3445)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer während der Geltung des Investitionsrechts in der Fassung des Einigungsvertrags erteilten Investitionsbescheinigung - Gesetz über besondere Investitionen in der DDR - Schadensersatzanspruch eines Investors - Rücknahme einer Investitionsbescheinigung - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch bei Aufhebung der Investitionsbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Aufhebung einer Investitionsbescheinigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1308
  • NJ 1997, 587
  • WM 1997, 1855
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus BGH, 11.04.1997 - V ZR 286/95
    Dies galt auch für die Rechtsfolgen einer nach Inkrafttreten des neuen Rechts erfolgenden Aufhebung von Altbescheiden (für den Fall des Art. 14 Abs. 5 Satz 2 2.VermRÄndG vgl. BVerwGE 91, 334).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

    Auszug aus BGH, 11.04.1997 - V ZR 286/95
    a) Nach Art. 14 Abs. 5 Satz 2 2.VermRÄndG, den das Berufungsgericht in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift heranzieht (vgl. demgegenüber BVerwGE 98, 147), stehen Investitionsbescheinigungen nach dem Investitionsgesetz zwar Investitionsvorrangbescheiden nach dem Investitionsvorranggesetz allgemein, mithin auch, soweit es die Anwendung des § 12 Abs. 3 InVorG angeht, gleich.
  • BVerwG, 11.08.1994 - 7 B 44.94

    Rechtmäßigkeit einer Investitionsbescheinigung nach den Bestimmungen des

    Auszug aus BGH, 11.04.1997 - V ZR 286/95
    Entscheidend ist vielmehr, daß für Bescheide, die nach dem Investitionsrecht des Einigungsvertrags ergangen waren, Art. 13 des Hemmnisbeseitigungsgesetzes als besondere Übergangsregelung (vgl. BVerwG, ZIP 1994, 1560) weiter gilt.
  • VG Meiningen, 08.08.2006 - 2 K 743/02

    Widerruf einer Subvention ermessensfehlerfrei trotz Vorliegens eines atypischen

    Die Schadensersatzklage der Klägerin gegen die Firma T GmbH wurde letztlich mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11.04.1999 (Az.: V ZR 286/95) zurückgewiesen.

    Die Klägerin hatte in dieser Zeit bereits Kenntnis davon, dass das betroffene Grundstück mit Restitutionsansprüchen belastet war, da der Beklagte sie über das Investitionsverfahren informiert hat (vgl. auch BGH, U.v. 11.04.1997 - Az.: V ZR 286/95).

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